Integrationskurse sollen zur Integration der ausländischen Mitbürger beitragen. Sie bestehen aus einem Deutsch-Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) und einem „Orientierungskurs“ (100 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Grundwissen zu Rechtsordnung, Politik, Geschichte und Kultur Deutschlands. Der Sprachkurs besteht aus 6 Modulen (Abschnitten) mit jeweils 100 Unterrichtsstunden. Interessenten, die bereits etwas Deutsch können, müssen den Kurs nicht von Anfang an besuchen. Entsprechend ihrer Vorkenntnisse (Überprüfung erfolgt durch einen Einstufungstests) können sie auch später beginnen. Am Ende des Kurses findet eine Prüfung auf dem Niveau A2/B1 des europäischen Referenzrahmens für Sprachen statt.
Anspruch auf einen Integrationskurs haben alle Migranten, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Nicht EU-Bürger erhalten eine Teilnahmeverpflichtung von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter bzw. der ARGE, EU-Bürger erhalten auf Antrag eine Teilnahmeberechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernimmt den größten Teil der Kosten für den Integrationskurs. Die Teilnehmenden zahlen nur einen kleinen Teil selbst, sofern sie dazu in der Lage sind (mit Berechtigungsschein 220,00 Euro€ pro Modul). Die Kursgebühr ist vor Beginn jedes Kursmodules zu bezahlen. Bei erfolgreicher Kursteilnahme werden vom BAMF auf Antrag 50% der Kursgebühr zurückbezahlt.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhält, kann auf Antrag von der Zuzahlung ganz befreit werden. Der Antrag muss aber vor Beginn des Kurses gestellt werden! Wir helfen gerne beim Ausfüllen der Formulare.
Die einzelnen Module können selbstverständlich auch ohne Teilnahmeberechtigung oder -verpflichtung als Deutsch-Intensivkurse besucht werden. Die Kursgebühr beträgt in diesem Fall 440,00 Euro€ pro Modul.
Bitte lassen Sie sich von uns beraten. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Enghofer (Tel. 08671 12077) gerne zur Verfügung.